FAQ

Frequently Asked Questions

Unsere Pferdetransporter werden je nach Kundenwunsch auf eine Vielzahl von renommierten Fahrzeugherstellern aufgebaut. Sollten Sie für Ihr Grundfahrzeug einen Service oder eine Reparatur benötigen, können Sie dies ganz bequem in einer Fachwerkstatt in ihrer Nähe durchführen lassen. Die RJH-Pferdetransporter haben als einziger Hersteller den originalen Kippmechanismus der Fahrerkabine ohne weitere Verriegelungen öffnen zu müssen. Somit sind unsere Fahrzeuge für jeden Mechaniker in gewohnter Weise bedienbar.

Ebenso wie das Grundfahrzeug benötigt auch unser Aufbau eine regelmäßige Wartung in unserer Produktion, um die gewohnte Funktionalität dauerhaft sicherzustellen. Wir empfehlen, diesen Service einmal jährlich durchführen zu lassen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren RJH-Pferdetransporter selbst zu uns zu bringen, können Sie gerne unseren praktischen Hol- und Bring-Service in Anspruch nehmen.

Stellen Sie einfach eine Serviceanfrage oder fragen Sie uns nach Ersatzteilen über unser Kontaktformular – wir kümmern uns um den Rest.

Die Zulassung kann sich in manchen Fallen als schwierig erweisen und ist oft mit viel Bürokratie und längeren Wartezeiten verbunden. Gerne sind wir ihnen hierbei behilflich und übernehmen dies für Sie. Dazu benötigen wir jedoch einige Dokumente von Ihnen. Eine Auflistung dieser Unterlagen entnehmen Sie bitte aus dem beigefügten Dokument. Um die Papiere des Fahrzeugs kümmern selbstverständlich wir uns.  

Bitte beachten Sie, dass wir einen Teil der Dokumente unbedingt original unterschrieben (keine Kopien) benötigen, da diese sonst von der Zulassung nicht akzeptiert werden und die Anmeldung des Fahrzeugs nicht möglich ist.

Wünschen sie sich ein bestimmtes Kennzeichen für Ihr neues Fahrzeug, können Sie dies online auf der Website der zuständigen Zulassungsbehörde reservieren. Dabei reservieren Sie das Kennzeichen auf den Fahrzeughalter und lassen uns die PIN oder die Bestätigung mit den restlichen Unterlagen zukommen.

Die Checkliste können Sie hier herunterladen.

Die EVB (kurz für elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code, der als Bestätigung für eine bestehende KFZ-Versicherung dient. Ohne diese Nummer können sie kein Fahrzeug an- oder ummelden.

Beantragen sie die EVB einfach bei Ihrer Versicherung – in der Regel erhalten Sie diese noch am selben Tag oder sogar in nur wenigen Augenblicken. Um die Erfassung der Fahrzeugdaten zu vereinfachen, fragen Sie uns nach einem Referenzschein bzw. den Daten des Fahrzeugs, welchen Sie an Ihre Versicherung weiterleiten.

Sollten Sie noch keine passende Versicherung haben oder sind an einer Alternative interessiert, haben wir natürlich auch eine Empfehlung, zu einer Versicherung, mit der auch wir mit unseren Fahrzeugen eng zusammenarbeiten:

Agentur Buttermilch

Tel.: 089 / 4520 544 00
Mail:
info@agentur-buttermilch.de
Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Buttermilch

Die Agentur Buttermilch bieten Ihnen im Schadensfall eine schnelle und unkomplizierte Lösung. Gemeinsam mit unseren Profis wird nicht nur die Reparatur, sondern auch die Abwicklung mit der Versicherung durch uns für Sie geregelt.

Seit dem 1. Juli 2024 sind alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Die tzGm ihres Fahrzeugs finden Sie im Feld F.2 Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein). Ist hier ein Wert > 3500 eingetragen, ist ihr Fahrzeug mautpflichtig, insofern es für den Güterkraftverkehr bestimmt ist oder dafür verwendet wird.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie hierzu bitte der Seite von Toll-Collect.

Die einfachste und sicherste Variante zur Abrechnung der Maut ist eine fest verbaute On-Board Unit (OBU). Diese erfasst für Sie automatisch die gefahrene Strecke und übernimmt für Sie ihre Mautbuchungen. Die Abrechnung erfolgt dann über ihr hinterlegtes Zahlungsmittel und Sie erhalten ganz bequem eine Rechnung, sowie den Überblick ihrer Fahrten. Hierzu müssen Sie sich vorab bei Toll-Collect registrieren und die OBU bei einem Service-Partner in ihrer Nähe in ihr Fahrzeug einbauen lassen. 

Zusätzlich gibt es weitere Möglichkeiten auch ohne Registrierung die Maut per App oder im Internet für einzelne Strecken zu buchen. 

 

Weitere Informationen zu Buchungsmöglichkeiten finden Sie auf der offiziellen Website von Toll-Collect hier.

Ja, es besteht für Pferdetransporter mit Wohnabteil oder Kombinationen die Möglichkeit zur Mautbefreiung. Grundsätzlich gilt, dass der Wohnbereich eines Pferdetransporter mindestens 51% der Gesamtfläche betragen muss, damit man einen Antrag auf Mautbefreiung stellen kann. Ist dies der Fall gilt das Fahrzeug als Wohnmobil und ist somit mautbefreit. 

 

Beachten Sie jedoch, dass dies immer für die Gesamtkombination gilt. Sollten Sie bspw. für ihr nächstes Turnier einen Pferdeanhänger benötigen, müssen Sie berücksichtigen, dass der Wohnanteil der Kombination verkleinert wird und das Gespann in die Maut fallen kann, obwohl das einzelne Fahrzeug mautfrei unterwegs ist. 

 

Da es bei einigen Fahrzeugen von außen nicht sofort ersichtlich, dass es sich um ein mautbefreites Wohnmobil handelt, empfiehlt es sich auf der Website von Toll-Collect eine Mautbefreiung zu beantragen. Dadurch werden die Fahrzeugdaten im System hinterlegt und mögliche Kontrollen können vermieden werden.

 

Alle Informationen zur Mautbefreiung finden Sie auf der offiziellen Seite von Toll-Collect hier.